Aktuelle Situation
Gesetzliche Krankenkassen berechnen den Beitrag bei Angestellten ausschließlich bezogen auf deren Bruttoeinkommen aus der angestellten Tätigkeit.
Dabei gibt es eine Unter- und eine Obergrenze.
Einkünfte bis zu 450,00 Euro monatlich sind sozialabgabenfrei. Auf Beträge oberhalb eines monatlichen Bruttoeinkommens von 4.350,00 Euro werden keine Krankenkassenbeiträge mehr fällig.
Wer als Angestellter ein geringes Einkommen hat, zum Beispiel 1.000,00 Euro monatlich, der zahlt seinen Beitrag auch nur auf diesen Betrag, wobei der Arbeitgeber sich auch noch daran beteiligt. Selbständigen hingegen wird unterstellt, dass Sie monatlich einen Gewinn von mindestens 2.231,25 Euro erwirtschaften.
Ausgehend von 18,0% Beitragssatz (Kranken- und Pflegeversicherung, Zusatzbeitrag) zahlt ein Selbständiger also mindestens rund 400,00 Euro und höchstens rund 780,00 Euro monatlich für seine Krankenversicherung. weiterlesen