Nachruf auf Prof. Dr. Gerhard Roth

Wir nehmen Abschied von einem herausragenden Wissenschaftler, Lehrer und Wegbereiter in der Hirnforschung, Prof. Dr. Gerhard Roth. Sein plötzlicher Tod hinterlässt eine Lücke in der Wissenschaftswelt und in der Bildungslandschaft, die nur schwer zu füllen sein wird.

Gerhard Roth wurde 1942 geboren und verstarb im April 2023. Sein Leben widmete er der Erforschung des menschlichen Gehirns. Als renommierter Hirnforscher hat er bahnbrechende Erkenntnisse erlangt, die das Verständnis von Neurobiologie und kognitiven Prozessen revolutionierten. Seine Forschung erstreckte sich über viele Jahrzehnte und hatte eine immense Auswirkung auf verschiedene Disziplinen.

Ein Hauptanliegen von Prof. Dr. Gerhard Roth war es, die Erkenntnisse aus der Hirnforschung in die Bildung und Weiterbildung zu integrieren. Er war ein begeisterter Brückenbauer zwischen der akademischen Forschung und der praktischen Anwendung im Bildungsbereich. Durch seine zahlreichen Publikationen und Vorträge erreichte er ein breites Publikum und inspirierte Lehrende, Trainer und Coaches, die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse in ihre Arbeit zu integrieren. Roth war ein Verfechter eines evidenzbasierten Bildungsansatzes und forderte eine stärkere Verknüpfung von Erkenntnissen aus der Neurowissenschaft mit den Bildungspraktiken.

Besonders bemerkenswert war sein Engagement für die Förderung des lebenslangen Lernens. Gerhard Roth erkannte die Bedeutung von Weiterbildung und persönlicher Entwicklung für die Gesellschaft. Er war ein engagierter Vertreter der Idee, dass Bildung nicht nur in jungen Jahren stattfinden sollte, sondern ein kontinuierlicher Prozess sein müsse, um das individuelle und kollektive Wachstum zu fördern. Diese Vision spiegelte sich auch in seiner eigenen akademischen Laufbahn wider, in der er stets das Lernen, Lehren und Forschen in den Mittelpunkt stellte.

Sein Wirken wurde von zahlreichen Auszeichnungen und Ehrungen gewürdigt, darunter der Life Achievement Award (PTT), der ihm für seine bedeutenden Beiträge zur Bildung und Hirnforschung im April 2019 verliehen wurde. Gerhard Roth wird uns als ein außergewöhnlicher Denker und Lehrer in Erinnerung bleiben, der die komplexe Welt des Gehirns einem breiten Publikum zugänglich machte. Seine Hingabe zur Wissenschaft und sein Einsatz für die Bildung haben eine nachhaltige Wirkung hinterlassen und werden noch viele Generationen von Forschern und Pädagogen inspirieren.

Referenzen

https://www.managerseminare.de/ms_Artikel/Zum-Tod-von-Hirnforscher-Gerhard-Roth-Brillanter-Brueckenbauer,283524

https://www.sueddeutsche.de/wissen/gerhard-roth-hirnforscher-willensfreiheit-nachruf-denker-1.5834446

https://www.uni-bremen.de/universitaet/hochschulkommunikation-und-marketing/aktuelle-meldungen/detailansicht/trauer-um-hirnforscher-gerhard-roth?sword_list%5B0%5D=guenther&cHash=f641c099f4ac1a35d02b1d1f26f849c6

https://www.managerseminare.de/blog/Gerhard-Roth-wird-mit-dem-Life-Achievement-Award-ausgezeichnet,3969

https://www.roth-institut.de/über-uns/

https://www.butenunbinnen.de/videos/hirnforscher-gerhard-roth-tod-nachruf-100.html

https://www.coaching-magazin.de/news/2023/gerhard-roth-verstorben

Nachruf auf Prof. Dr. Karlheinz Geißler

Die 16. Petersberger Trainertage (PTT) mit dem inspirierenden Thema „Empowerment“ fanden im April 2023 nach einer zweijährigen pandemiebedingten Pause wieder in Präsenz statt. Diese jährliche Veranstaltung gilt als Treffpunkt für Experten der Weiterbildungsbranche und widmet sich dem Austausch neuer Ideen rund um die Themen Personal und Organisationsentwicklung, Führung, Training, Beratung und Coaching. Auch in diesem Jahr war der DVWO e.V. dankenswerterweise durch Anja Myrdal vor Ort bei den PTT vertreten.

Ein besonderer Höhepunkt der Petersberger Trainertage ist die Verleihung des renommierten Life Achievement Awards (LAA), einer anerkannten Auszeichnung in der freiwirtschaftlichen Weiterbildungsbranche. Dieser Preis ehrt das beeindruckende Lebenswerk von Einzelpersonen sowie Bildungsorganisationen, die herausragende Beiträge zur Weiterbildung geleistet haben. Seit 2009 ist die Preisverleihung ein fester Bestandteil dieser renommierten Veranstaltung.

In diesem Jahr wurde der Life Achievement Award posthum an Prof. Dr. Karlheinz Geißler verliehen, der über 30 Jahre lang unsere Wahrnehmung und unseren Umgang mit Zeit erforscht und bereichert hat. Schon im Jahr 2020 wurde Karlheinz Geißler für sein Lebenswerk mit dieser bedeutenden Auszeichnung geehrt. Aufgrund der Corona-Pandemie musste die öffentliche Ehrung jedoch auf die PTT2023 verschoben werden. Tragischerweise verstarb Karlheinz Geißler überraschend am 09. November 2022 im Alter von 78 Jahren, sodass sein Sohn, Jonas Geißler, die verdiente Anerkennung stellvertretend entgegennahm.

Karlheinz Geißler galt als einer der bekanntesten Zeitberater Deutschlands. In seinen Arbeiten erforschte er die Entstehung von Zeitproblemen und erkannte, dass die Vorstellung von Zeit verändert werden kann, nicht die Zeit selbst. Geißler setzte sich daher für einen achtsamen und selbstbestimmten Umgang mit der Zeit ein und plädiert gegen eine permanente Optimierung wie in klassischen Zeitmanagementkonzepten. Entsprechend waren seine Erkenntnisse zum souveränen Umgang mit unserer Zeit besonders für die Personalentwicklung, das Management sowie Training, Beratung und Coaching maßgeblich beeinflussend und haben die Weiterbildungsbranche entscheidend geprägt.

1944 wurde Karlheinz Geißler in der Oberpfalz geboren. In München studierte er Philosophie, Ökonomie und Pädagogik. Von 1975 bis 2006 hatte er die Universitätsprofessur für Wirtschaftspädagogik an der Universität der Bundeswehr in München inne und lehrte darüber hinaus an diversen anderen Universitäten im In- und Ausland. Er gründete die »Deutsche Gesellschaft für Zeitpolitik e.V.« und gemeinsam mit seinem Sohn das »Zeitberatungsinstitut timesandmore«. 

 Über 30 Jahre hat sich Prof. Dr. Karlheinz Geißler mit unserem Verständnis und unserem Umgang mit Zeit beschäftigt. Bereits 2020 wurde Karlheinz Geißler für sein Lebenswerk mit dem Preis ausgezeichnet. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die öffentliche Preisverleihung auf die PTT2023 verschoben. Zwischenzeitlich verstarb Karlheinz Geißler am 09. November 2022 überraschend, sodass sein Sohn, Jonas Geißler, die Auszeichnung stellvertretend entgegennahm.

Referenzen

https://timesandmore.com

https://de.wikipedia.org/wiki/Karlheinz_Geißler

https://www.managerseminare.de/veranstaltungen/petersberger-trainertage/laa

https://www.oekom.de/beitrag/es-wird-zeit-3-fragen-an-harald-lesch-karlheinz-geissler-und-jonas-geissler-201

Neues Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA

© Bild von jcomp auf Freepik

Basierend auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Juni 2020 wurde die damals bestehende Datenschutzregelung zwischen der EU und den USA als unzureichend erklärt. Wenig später, im Frühjahr 2021, sah sich die Weiterbildungsbranche durch die Corona-Pandemie großen Herausforderungen gegenüber. Schnelle Lösungen mussten her. So wurden Veranstaltungen und Termine in den digitalen Raum verlagert. Gleichzeitig waren oft Fragen des Datenschutzes nicht endgültig geklärt und bildeten eine zusätzliche Quelle der Unsicherheit in dieser Zeit. Bezüglich der Entwicklungen zum Thema des Datenschutzes bieten wir Ihnen daher mit diesem Beitrag einen Überblick über die aktuellen Neuerungen zu Ihrer weiteren Orientierung an.

Seit dem zehnten Juli 2023 können Daten aus der Europäischen Union (EU) wieder ungehindert und sicher in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) transferiert werden. Die EU-Kommission hat den neuen Datenschutzrahmen zwischen der EU und den USA (EU-U.S. Data Privacy Framework) mit einem Angemessenheitsbeschluss angenommen. Darin wird festgestellt, dass die USA verglichen mit der EU ein ausreichendes Schutzniveau für personenbezogene Daten wahren können. Basierend auf dieser Entscheidung können Daten aus dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) rechtssicher und ohne weitere Genehmigungen an Unternehmen in Drittländern übermittelt werden. Das EU-U.S. Data Privacy Framework (DPF) wurde von der Europäischen Kommission, dem U.S. Handelsministerium (engl.: U.S. Department of Commerce), der britischen Regierung und der Schweizer Regierung entwickelt, um den Datenschutz der jeweiligen Länder sicherzustellen. Einzige Voraussetzung für die US-amerikanischen Unternehmen ist die Teilnahme am EU-U.S. Data Privacy Framework.

Vorteile des EU-U.S. Data Privacy Framework auf einen Blick

Das EU-US Data Privacy Framework soll fünf Vorteile mit sich bringen:

  1. Es soll die Daten von europäischen Unternehmen und Privatpersonen, die in die USA übertragen werden, schützen. Besonders wichtig sind die Anforderungen an den Datenschutz, die durch den Europäischen Gerichtshof geprüft werden können.
  2. Es soll sichere und geschützte Datenübertragungen ermöglichen.
  3. Das DPF bietet eine belastungsfähige rechtliche Grundlage zur Handhabung von Daten, die aus der EU in die USA übertragen werden.
  4. Auf dieser Basis soll die digitale Ökonomie und die wirtschaftliche Zusammenarbeit von Unternehmen fördern.
  5. Der kontinuierliche Datenaustausch zwischen der EU und den USA ermöglicht bereits jetzt einen Markt mit über 900 Milliarden Euro Umsatz im Jahr. Dieser soll weiter ausgebaut werden.

Zeitliche Entwicklung des EU-U.S. Data Privacy Framework

Das EU-U.S. Data Privacy Framework ist das dritte Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA. Im Jahr 2000 wurde mit dem Safe-Harbor-Abkommen erstmals Richtlinien und Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zwischen der EU und den USA angenommen. Im Mai 2016 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in der Europäischen Union in Kraft getreten. Da das Safe-Harbor-Abkommendiesen neuen Anforderungen nicht mehr gerecht war, wurde es 2016 nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) durch das Privacy-Shield-1.0-Abkommen ersetzt. Nach einem weiteren Urteil des EuGH, das den Zugang der US-amerikanischen Behörden einschränken sollte, wurde das EU-U.S. Data Privacy Framework mit einem Angemessenheitsentscheid durch die Europäische Kommission zum 10. Juli 2023 offiziell angenommen. Eine ausführliche Timeline der Entwicklung der Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA wird Beispielsweise auf »eRecht24« bereitgestellt. Auch die Ausweitung des Geltungsrahmens des EU-U.S. Data Privacy Framework ist wichtig: Zum einen wird der kommerzielle Sektor durch das DPF reguliert. Zum anderen wird der Zugriff der U.S. Behörden auf personenbezogene Daten deutlich strenger reguliert. Somit sind durch das EU-U.S. Data Privacy Frameworkweitere Sicherheitsmechanismen für den Schutz personenbezogener Daten angenommen worden.

Unterschiede im Datenschutz zwischen der EU und den USA

Der Schutz personenbezogener Daten ist in Deutschland und der Europäischen Union als Teil der Grundrechte verankert. In anderen Ländern ist dies nicht so. In den USA werden Daten als Element des Wirtschaftslebens gehandhabt und durch das dortige Verbraucherschutzrecht geregelt. Die Ansätze der EU und der USA zum Datenschutz unterscheiden sich also grundlegend voneinander (siehe Tabelle 1).

Tabelle 1: Unterschiede im Datenschutz zwischen der EU und den USA

KriteriumDeutschland und EUUSA
RegelungDatenschutz ist allgemein geregelt. Auf Bundesebene durch das Bundesdatenschutzgesetz und auf europäischer Ebene durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).Datenschutz ist nicht allgemein geregelt, sondern branchenspezifisch. Beispielsweise gibt es für die unterschiedliche Gesetze für das Gesundheitswesen und den Finanzsektor.
VerpflichtungUnternehmen der Privatwirtschaft, der öffentliche Dienst und Vereine sind durch den Gesetzgeber an die obengenannten Regelungen gebunden.Unternehmen konnten das Schutzniveau bisher selbst bestimmen – dies ist jetzt durch das EU-U.S. DPF vorgegeben.
SchutzniveauDas Schutzniveau ist durch die obengenannten Gesetze geregelt.
Aufsicht und KontrolleUnternehmen durchlaufen einen Selbstzertifizierungsprozess des US-Wirtschaftsministeriums. Anschließend dürfen Daten aus der EU empfange und verarbeitet werden.International Trade Administration (ITA) und U.S. Department of Commerce (dt: Handelsministerium)
Quelle: https://www.datenschutz.org/usa/

Gerade aufgrund dieser bestehenden Unterschiede ist ein gemeinsames Abkommen zwischen der EU und den USA wichtig, sodass der Datentransfer von der EU in die USA rechtssicher ermöglicht wird und dabei ein entsprechendes Datenschutzniveau eingehalten wird. Zur Qualitätssicherung wird das EU-U.S. DPF bereits ein Jahr nach dem in Kraft treten, Ende 2024, evaluiert.

Beispiel: Verwendung der Videokonferenzsoftware Zoom

Auf der Basis des EU-U.S. Data Privacy Framework ist die Verwendung der Videokonferenzsoftware rechtlich wieder möglich (vorher war dies auch möglich, jedoch auf anderer rechtlicher Grundlage). Wichtig ist hier, dass Zoom Inc. als US-amerikanisches Unternehmen den Selbstzertifizierungsprozess bereits erfolgreich durchlaufen hat. Damit dürfen personenbezogene Daten aus der EU an das Unternehmen in den USA übertragen werden. Ob ein Unternehmen in den USA eine aktive und gültige DPF-Zertifizierung hat, können Sie auf der Website des U.S. Handelsministeriums dataprivacyframework.gov herausfinden.

Dort finden Sie auch eine Liste mit den 2488 bisher zertifizierten Unternehmen (Stand: 01. August 2023), die Sie einsehen können.

Das Inkrafttreten des EU-U.S. Data Privacy Frameworks ermöglicht einen reibungslosen und sicheren Datentransfer zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, was sich positiv auf die digitale Ökonomie und die wirtschaftliche Zusammenarbeit von Unternehmen auswirken wird. Gleichzeitig wird ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleistet, wodurch das Vertrauen in den grenzüberschreitenden Datenverkehr gestärkt wird. Mit dem EU-U.S. Data Privacy Framework wird nicht nur der Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger verbessert, sondern es schafft auch eine solide Grundlage für die Zukunft der Weiterbildungsbranche in Deutschland und Europa. So wird Datenschutz zunehmend zu einem zentralen Element für den Erfolg und das Vertrauen in die digitale Welt der Weiterbildung. 

Weiterführende Informationen

Die Website des U.S. Handelsministeriums zum Data Privacy Framework Program
https://www.dataprivacyframework.gov/s/

Überblicksseite zum Datentransfer zwischen EU und USA
https://commission.europa.eu/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection/eu-us-data-transfers_de

Das Data Privacy Framework zum Download
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_7631

Angemessenheitsbeschluss für den Datenschutzrahmen EU-USA
https://commission.europa.eu/system/files/2023-07/Adequacy%20decision%20EU-US%20Data%20Privacy%20Framework_en.pdf

Fragen und Antworten der Europäischen Kommission zum Datenschutzrahmen EU-USA
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_23_3752

Beispielhafte Timeline zur Entwicklung der unterschiedlichen Dateschutzabkommen
https://www.e-recht24.de/datenschutz/13085-eu-us-data-privacy-framework.html

Hinweis

Dieser Beitrag stellte keine Rechtsberatung dar und hat daher keinerlei rechtliche Gültigkeit. Bitte wenden Sie sich bei rechtlichen Fragen zum Datenschutz an Ihren Rechtsbeistand.

Corona-Soforthilfe zurückzahlen

Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 hat die deutsche Bundesregierung diverse Wirtschaftshilfen für Unternehmen und Soloselbstständige bereitgestellt.

Jetzt steht für viele Unternehmen und Soloselbstständige die Rückzahlung der in Anspruch genommenen Hilfeleistungen an oder ist bereits teilweise erfolgt.

Daher hat der DVWO e.V. in gemeinsamer Arbeit ein FAQ mit dem Ziel erstellt, Ihnen die Orientierung in den Rückzahlungsprozessen zu erleichtern. Diese finden Sie nachstehend als PDF-Download.

Coronahilfen-Update / Fristen / Antragszeitraum verlängert!

Wie wir zu Beginn des laufenden Jahres berichteten gibt es Hilfen u.a. für Einzelselbständige. Die zuvor bekanntgegebenen Antrags-Fristen sind nun teilweise verlängert worden. Hier das Update für Sie:

Die am 19. Januar durch die Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen führen dazu, dass viele Wirtschaftsbereiche auch weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. 

Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Einzelselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen.

Dafür steht die deutlich vereinfachte Überbrückungshilfe III bereit. Anträge für die Überbrückungshilfe II sind noch bis zum 31. Januar 2021 möglich.

Die außerordentlichen Wirtschaftshilfen für November und Dezember können bis zum 30. April 2021 beantragt werden.

Ab Januar wird es auch eine Neustarthilfe für Einzelselbstständige geben. Corona-Pandemie: Diese Hilfen gibt es für Unternehmen und Selbständige (bundesregierung.de)

Kommen Sie gesund durch diese Zeit!

Mit besten Grüßen an Sie

Ihr DVWO Präsidium

Verfasst von: Daniela Heider (VP Wirtschaft & Finanzen)

DVWO-Beteiligung: Digitale Erwachsenenbildung – Qualität und Professionalität

22. DIE-Forum Weiterbildung 2020 & dialog digitalisierung#04

Der DVWO hat bereits die oben genannte Veranstaltung des DIE (Deutsches Institut für Erwachsenenbildung) während der Durchführung aktiv unterstützt. Unter dem nachstehenden Link können Sie sich die Dokumentation und die Aufzeichnungen der einzelnen online Beiträge anschauen: Digitale Qualität & Professionalität

Mit Besten Grüßen an Sie

Joerg-Friedrich Gampper (Präsident, DVWO)

DVWO: online-Experten-Talk mit RA Dr. A. Zimmermann

23.07.2020

Aktuelles Thema: Konsequenzen des EuGH-Urteils zur Unterbindung des Datentransfer in die USA für die Datenschutzpraxis

Die Aufzeichnung können Sie sich derzeit kostenfrei anschauen. Bitte folgen Sie dafür dem nachstehenden Link. Ich bedanke mich nochmals bei allen Beteiligten für die Teilnahme und das eingebrachte Engagement seitens Herrn Dr. Zimmermann.
Mit besten Grüßen an Sie Joerg-Friedrich Gampper

Password: DVWO2020!
Zugang zur Aufzeichnung.

DVWO-Experten-Talk: »Datenschutz und Persönlichkeitsrechte bei Videokonferenzen und Webinaren«

Referenten: RA Pia Heugel & Dr. Thomas Gudehus
Datum der Aufzeichnung: 5.Jun.2020

Die Aufzeichnung können Sie sich derzeit kostenfrei anschauen. Bitte folgen Sie dafür dem nachstehenden Link. Ich bedanke mich nochmals bei allen Beteiligten für die Teilnahme und das eingebrachte Engagement.
Bleiben Sie gesund und mit besten Grüßen im Namen des gesamten DVWO Präsidiums an Sie
Joerg-Friedrich Gampper

Zugangskennwort: DVWO2020!
Zugang zur Webinar-Aufzeichnung

Informationsunterlagen zum Hygieneschutz

29.05.2020
Wie bereits im Webinar am 27.05.2020 angekündigt, erhalten Sie nachstehend Unterlagen zum Hygieneschutz zu Ihrer allgemeinen Orientierung während der CP-Lockerungen. Beachten Sie, dass die jeweiligen amtlichen Bestimmungen vor Ort ihrerseits eigens umgesetzt werden.
Vielen Dank an Helga Reinhardt (DVWO Vize-Präsidentin Qualität) für die Bereitstellung dieser Dokumente.
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