DVWO engagiert sich im Rat der Weiterbildung (KAW): »Weiterbildung braucht Rechtssicherheit für Träger und Lehrkräfte«

Der Rat der Weiterbildung (KAW) und seine Mitgliedsorganisationen fordern
sichere rechtliche Rahmenbedingungen.

Die Weiterbildung als vierte Säule des deutschen Bildungssystems benötigt in Bezug auf die in ihr tätigen Lehrkräfte dringend Rechtssicherheit sowie angepasste finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen. Die plurale Träger- und Einrichtungslandschaft ist hier auf das Handeln des Gesetzgebers angewiesen.

Hintergrund ist die gesetzlich unklare Abgrenzung zwischen selbständiger und abhängiger Beschäftigung von Lehrkräften in der Erwachsenenbildung. Zuletzt hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) infolge eines Urteils des BSG vom 28.06.2022 (das sogen. „Herrenberg-Urteil“) ihre Kriterien zur Prüfung des Status von Lehrkräften im Antragsverfahren wie auch bei Betriebsprüfungen von Weiterbildungsträgern geändert. In der Folge fürchten viele Träger, Honorarlehrkräfte nicht mehr rechtssicher weiter beschäftigen zu können. Die
Angebotsvielfalt in der Erwachsenen- und Weiterbildung droht dadurch zurückzugehen, so dass Weiterbildungsbedarfe und gesellschaftliche Bildungsaufträge nicht mehr im notwendigen Umfang abgedeckt werden können.

Der Rat der Weiterbildung (KAW) fordert daher:

  • Der Bundesgesetzgeber muss Rechtssicherheit im Hinblick darauf schaffen, unter welchen Voraussetzungen Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung als Selbständige beschäftigt werden können. Dies kann nicht durch Rechtsprechung oder Verwaltungshandeln geschehen, denn dies sind jeweils Einzelfallentscheidungen. Es muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.
  • Dauer- und Zweckaufgaben, die das Weiterbildungssystem für staatliche Auftraggeber übernimmt, müssen mit adäquaten Rahmenbedingungen ausgestattet werden. Dazu gehören:
    • Auskömmliche und verlässliche Finanzierungsstrukturen, damit Lehrkräfte sozial abgesichert sind, egal in welchem Vertragsverhältnis.
    • Gesetzliche Regelungen für faire und vergleichbare Arbeitsbedingungen indiesen Bereichen der Weiterbildung.
  • Für Lehrkräfte, die nebenberuflich tätig sind und bei denen bereits eine
    sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung oder ein anderweitiger z.B. beamtenrechtlicher Versorgungsanspruch vorliegt, muss eine verlässliche gesetzliche Regelung geschaffen werden, die eine Beschäftigung auf Honorarbasis ermöglicht.
  • Ein zukunftssicheres System ist so zu gestalten, dass die Sozialversicherungsbeiträge von den Beschäftigten und ihren Auftraggebern paritätisch getragen werden. Dies kann ggf. auch in Form einer Pauschalabgabe analog zu der für die Künstlersozialkasse erfolgen, um die Administration zu erleichtern und zugleich die Gleichwertigkeit der
    unterschiedlichen Beschäftigungsformen in der Erwachsenen- und Weiterbildung zu gewährleisten.
  • Die im Rat der Weiterbildung (KAW) zusammengeschlossenen Verbände und Organisationen stehen für einen offenen Dialog zur Weiterentwicklung der sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben für freie Lehrkräfte zur Verfügung.

DVWO engagiert sich im Gesamtpaket Sprache: Mehrbedarfe für das Gesamtprogramm Sprache. Verbände fordern bessere Finanzierung!

Mehrbedarfe für das Gesamtprogramm Sprache Verbände fordern bessere Finanzierung!

Mehrbedarfe für nachhaltig erfolgreiche Integration von Migrant*innen sowie Arbeits- und Fachkräfteeinwanderung erfordern eine deutlich bessere Finanzierung für das staatliche Gesamtprogramm Sprache!

Mit 14 Millionen Eingewanderten ist Deutschland nach den USA das OECD-Land mit der zweitgrößten Einwanderungsbevölkerung. Seit 2022 sind laut OECD noch über eine Million vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine sowie rd. 600 000 Asylsuchende hinzugekommen. Spracherwerb ist die Voraussetzung für gelingende Integration und damit auch für die Sicherheit und den Zusammenhalt der demokratischen Gesellschaft sowie für die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Arbeits- und Fachkräfteeinwanderung.

Schon in diesem Jahr kann der Bedarf an Sprachkursen nicht gedeckt werden. Das sagt auch die Bundesregierung selbst. 

Höhere Investitionen in Integration zahlen sich aus!

Ein Rekordhoch von 70% erreichte die Erwerbstätigenquote von Eingewanderten in Deutschland 2022 laut OECD und übertraf damit die Quoten anderer EU-Vergleichsländer. Besonders hervorgehoben werden dabei die positiven Auswirkungen der Sprachförderung auf die Erwerbstätigkeit von Eingewanderten. „Die Sprachkenntnisse Eingewanderter haben sich in Deutschland stärker verbessert als in den meisten anderen EU-Ländern.“

Mehrbedarfe für effizientere Arbeitsmarktintegration von Geringqualifizierten, Hochqualifizierten und einwanderungsbereiten Arbeitskräften

Eine effizientere Arbeitsmarktintegration geringqualifizierter und hochqualifizierter Einwanderer sowie einwanderungsbereiter Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland in den deutschen Arbeitsmarkt verursacht jedoch Mehrbedarfe für die Weiterbildung, zu der das staatliche Gesamtprogramm Sprache gehört, z.B. für passgenauere Kurszuweisungen und kleinere Gruppen.

Neben einer bedarfsgerechten Mittelausstattung benötigt das Gesamtprogramm Sprache zusätzliche Investitionen ebenso für:

  • eine angemessene Vergütung – unabhängig vom Status – hochqualifizierter
    Lehrkräfte, um dem drohenden Fachkräftemangel auch in der Weiterbildung
    entgegenzutreten,
  • eine angemessene Vergütung der Leistungen der Träger, um flexiblere und
    bedarfsgerechtere Angebote zu ermöglichen,
  • und eine umfassende Digitalisierung der Lernangebote.

DVWO engagiert sich im Kontext der aktuellen Haushaltsplanungen auf der Bundesebene: Haushalt 2025 – die Integration von Zugewandertensteht auf dem Spiel

Der aktuelle Entwurf für das Haushaltsgesetz 2025 setzt die Erfolge in der Integration aufs Spiel und gefährdet die Existenzen von Trägern und Kursleitenden

Deutschland ist mit 14 Millionen Eingewanderten seit 1950 nach den USA das OECD-Land mit der zweitgrößten Einwanderungsbevölkerung. Investitionen in die Sprachförderung und Integration von Zugewanderten zahlen sich aus:
Mit einer Erwerbstätigenquote von 70 Prozent bei Eingewanderten ist Deutschland im Vergleich zu anderen OECD-Staaten ausgesprochen erfolgreich. Integrationskurse sind das erfolgreiche Instrument des Bundes zur gesellschaftlichen Integration und Berufssprachkurse zur Eingliederung in das Berufsleben. 

Einschneidende Kürzungen – dramatische Unterfinanzierung

Im Jahr 2024 werden rund 364.000 Teilnehmende in Integrationskursen prognostiziert. Finanziert werden die Kurse mit Haushaltsmitteln i. H. v. 1,24 Mrd. Euro. Für 2025 sieht der Entwurf für das Haushaltsgesetz eine erhebliche Unterfinanzierung vor: Für rund 326.000 erwartete Teilnehmende in Integrationskursen stehen 500 Millionen Euro zur Verfügung. Dieses Budget würde nicht einmal für 147.000 Personen reichen! Auch bei den berufssprachkursen zeichnen sich erhebliche Finanzierungslücken ab. Diese fördern die notwendigen sprachlichen Fertigkeiten zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit im Anschluss an den Besuch eines Integrationskurses. Die hohe Zahl an Kurseintritten aus dem 2. Halbjahr 2024 wird im Wesentlichen erst 2025 finanzwirksam. Deswegen steht ein sehr großer Teil der vorgesehenen Mittel nicht für neue Kurse zur Verfügung. Gleichzeitig ist der Bedarf aber weiterhin sehr hoch. Im Entwurf für das Haushaltsgesetz wurden jedoch lediglich
Mittel auf dem Niveau von 2024 eingeplant. Die vorgesehene Summe wird ohne Erhöhung deshalb nur für 30% der notwendigen neuen Kurse ausreichen.

Untragbare Folgen

Der radikale Sparkurs hätte immense Wartezeiten zur Folge, und zwar nicht nur für die Menschen, die an einem Kurs teilnehmen wollen: Auch Betriebe, die dringend Deutsch sprechende Mitarbeiter*innen suchen, verbleiben dann weiter in der Warteschleife. 

Der Sparkurs würde dazu führen, dass nicht einmal die Hälfte der Kurse eingeplant und durchgeführt werden könnten. Die Folgen eines „Herunterfahrens“ des Systems wären untragbar. Einmal abgebaute Strukturen las- sen sich auch im Fall einer Mittelaufstockung im Laufe des Haushaltsjahres nicht einfach revidie- ren. Qualifizierte Lehrkräfte erhalten keine neu- en Verträge und gehen dem Integrationsbereich verloren, Verwaltungsmitarbeiter*innen müssen sich auf Kurzarbeit einstellen und zu anderen Arbeitgebern wechseln, angemietete Kursräume müssen abgemietet werden. Es ist zu befürchten, dass einige Träger in eine kritische wirtschaftliche Lage geraten werden. Ohne sie ist ein flächendeckendes Angebot an Integrationskursen langfristig jedoch nicht aufrechtzuerhalten.

Unsere Forderungen:

Integration ist und bleibt eine Daueraufgabe. Dieser Aufgabe hat sich die Regierung mit ihrem Versprechen im Koalitionsvertrag, „alle[n] Menschen, die nach Deutschland kommen, von Anfang an Integrationskurse an[zu]bieten“, ge-
stellt. Wir fordern die Regierung und alle Fraktionen auf, dieses Versprechen einzulösen, die Trägerstrukturen zu sichern und die Existenzen von Lehrkräften und Verwaltungsmitarbeiter*innen nicht zu gefährden.

Wir fordern deshalb

  • eine Erhöhung der Mittel für Integrationskurse im Haushalt 2025 auf mindestens 1,1 Mrd. Euro

sowie

  • eine Erhöhung der Mittel für Berufssprachkurse, die sicher stellt, dass alle notwendigen neuen Kurse angeboten werden können.

Nachruf auf Prof. Dr. Gerhard Roth

Wir nehmen Abschied von einem herausragenden Wissenschaftler, Lehrer und Wegbereiter in der Hirnforschung, Prof. Dr. Gerhard Roth. Sein plötzlicher Tod hinterlässt eine Lücke in der Wissenschaftswelt und in der Bildungslandschaft, die nur schwer zu füllen sein wird.

Gerhard Roth wurde 1942 geboren und verstarb im April 2023. Sein Leben widmete er der Erforschung des menschlichen Gehirns. Als renommierter Hirnforscher hat er bahnbrechende Erkenntnisse erlangt, die das Verständnis von Neurobiologie und kognitiven Prozessen revolutionierten. Seine Forschung erstreckte sich über viele Jahrzehnte und hatte eine immense Auswirkung auf verschiedene Disziplinen.

Ein Hauptanliegen von Prof. Dr. Gerhard Roth war es, die Erkenntnisse aus der Hirnforschung in die Bildung und Weiterbildung zu integrieren. Er war ein begeisterter Brückenbauer zwischen der akademischen Forschung und der praktischen Anwendung im Bildungsbereich. Durch seine zahlreichen Publikationen und Vorträge erreichte er ein breites Publikum und inspirierte Lehrende, Trainer und Coaches, die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse in ihre Arbeit zu integrieren. Roth war ein Verfechter eines evidenzbasierten Bildungsansatzes und forderte eine stärkere Verknüpfung von Erkenntnissen aus der Neurowissenschaft mit den Bildungspraktiken.

Besonders bemerkenswert war sein Engagement für die Förderung des lebenslangen Lernens. Gerhard Roth erkannte die Bedeutung von Weiterbildung und persönlicher Entwicklung für die Gesellschaft. Er war ein engagierter Vertreter der Idee, dass Bildung nicht nur in jungen Jahren stattfinden sollte, sondern ein kontinuierlicher Prozess sein müsse, um das individuelle und kollektive Wachstum zu fördern. Diese Vision spiegelte sich auch in seiner eigenen akademischen Laufbahn wider, in der er stets das Lernen, Lehren und Forschen in den Mittelpunkt stellte.

Sein Wirken wurde von zahlreichen Auszeichnungen und Ehrungen gewürdigt, darunter der Life Achievement Award (PTT), der ihm für seine bedeutenden Beiträge zur Bildung und Hirnforschung im April 2019 verliehen wurde. Gerhard Roth wird uns als ein außergewöhnlicher Denker und Lehrer in Erinnerung bleiben, der die komplexe Welt des Gehirns einem breiten Publikum zugänglich machte. Seine Hingabe zur Wissenschaft und sein Einsatz für die Bildung haben eine nachhaltige Wirkung hinterlassen und werden noch viele Generationen von Forschern und Pädagogen inspirieren.

Referenzen

https://www.managerseminare.de/ms_Artikel/Zum-Tod-von-Hirnforscher-Gerhard-Roth-Brillanter-Brueckenbauer,283524

https://www.sueddeutsche.de/wissen/gerhard-roth-hirnforscher-willensfreiheit-nachruf-denker-1.5834446

https://www.uni-bremen.de/universitaet/hochschulkommunikation-und-marketing/aktuelle-meldungen/detailansicht/trauer-um-hirnforscher-gerhard-roth?sword_list%5B0%5D=guenther&cHash=f641c099f4ac1a35d02b1d1f26f849c6

https://www.managerseminare.de/blog/Gerhard-Roth-wird-mit-dem-Life-Achievement-Award-ausgezeichnet,3969

https://www.roth-institut.de/über-uns/

https://www.butenunbinnen.de/videos/hirnforscher-gerhard-roth-tod-nachruf-100.html

https://www.coaching-magazin.de/news/2023/gerhard-roth-verstorben

Nachruf auf Prof. Dr. Karlheinz Geißler

Die 16. Petersberger Trainertage (PTT) mit dem inspirierenden Thema „Empowerment“ fanden im April 2023 nach einer zweijährigen pandemiebedingten Pause wieder in Präsenz statt. Diese jährliche Veranstaltung gilt als Treffpunkt für Experten der Weiterbildungsbranche und widmet sich dem Austausch neuer Ideen rund um die Themen Personal und Organisationsentwicklung, Führung, Training, Beratung und Coaching. Auch in diesem Jahr war der DVWO e.V. dankenswerterweise durch Anja Myrdal vor Ort bei den PTT vertreten.

Ein besonderer Höhepunkt der Petersberger Trainertage ist die Verleihung des renommierten Life Achievement Awards (LAA), einer anerkannten Auszeichnung in der freiwirtschaftlichen Weiterbildungsbranche. Dieser Preis ehrt das beeindruckende Lebenswerk von Einzelpersonen sowie Bildungsorganisationen, die herausragende Beiträge zur Weiterbildung geleistet haben. Seit 2009 ist die Preisverleihung ein fester Bestandteil dieser renommierten Veranstaltung.

In diesem Jahr wurde der Life Achievement Award posthum an Prof. Dr. Karlheinz Geißler verliehen, der über 30 Jahre lang unsere Wahrnehmung und unseren Umgang mit Zeit erforscht und bereichert hat. Schon im Jahr 2020 wurde Karlheinz Geißler für sein Lebenswerk mit dieser bedeutenden Auszeichnung geehrt. Aufgrund der Corona-Pandemie musste die öffentliche Ehrung jedoch auf die PTT2023 verschoben werden. Tragischerweise verstarb Karlheinz Geißler überraschend am 09. November 2022 im Alter von 78 Jahren, sodass sein Sohn, Jonas Geißler, die verdiente Anerkennung stellvertretend entgegennahm.

Karlheinz Geißler galt als einer der bekanntesten Zeitberater Deutschlands. In seinen Arbeiten erforschte er die Entstehung von Zeitproblemen und erkannte, dass die Vorstellung von Zeit verändert werden kann, nicht die Zeit selbst. Geißler setzte sich daher für einen achtsamen und selbstbestimmten Umgang mit der Zeit ein und plädiert gegen eine permanente Optimierung wie in klassischen Zeitmanagementkonzepten. Entsprechend waren seine Erkenntnisse zum souveränen Umgang mit unserer Zeit besonders für die Personalentwicklung, das Management sowie Training, Beratung und Coaching maßgeblich beeinflussend und haben die Weiterbildungsbranche entscheidend geprägt.

1944 wurde Karlheinz Geißler in der Oberpfalz geboren. In München studierte er Philosophie, Ökonomie und Pädagogik. Von 1975 bis 2006 hatte er die Universitätsprofessur für Wirtschaftspädagogik an der Universität der Bundeswehr in München inne und lehrte darüber hinaus an diversen anderen Universitäten im In- und Ausland. Er gründete die »Deutsche Gesellschaft für Zeitpolitik e.V.« und gemeinsam mit seinem Sohn das »Zeitberatungsinstitut timesandmore«. 

 Über 30 Jahre hat sich Prof. Dr. Karlheinz Geißler mit unserem Verständnis und unserem Umgang mit Zeit beschäftigt. Bereits 2020 wurde Karlheinz Geißler für sein Lebenswerk mit dem Preis ausgezeichnet. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die öffentliche Preisverleihung auf die PTT2023 verschoben. Zwischenzeitlich verstarb Karlheinz Geißler am 09. November 2022 überraschend, sodass sein Sohn, Jonas Geißler, die Auszeichnung stellvertretend entgegennahm.

Referenzen

https://timesandmore.com

https://de.wikipedia.org/wiki/Karlheinz_Geißler

https://www.managerseminare.de/veranstaltungen/petersberger-trainertage/laa

https://www.oekom.de/beitrag/es-wird-zeit-3-fragen-an-harald-lesch-karlheinz-geissler-und-jonas-geissler-201

Neues Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA

© Bild von jcomp auf Freepik

Basierend auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Juni 2020 wurde die damals bestehende Datenschutzregelung zwischen der EU und den USA als unzureichend erklärt. Wenig später, im Frühjahr 2021, sah sich die Weiterbildungsbranche durch die Corona-Pandemie großen Herausforderungen gegenüber. Schnelle Lösungen mussten her. So wurden Veranstaltungen und Termine in den digitalen Raum verlagert. Gleichzeitig waren oft Fragen des Datenschutzes nicht endgültig geklärt und bildeten eine zusätzliche Quelle der Unsicherheit in dieser Zeit. Bezüglich der Entwicklungen zum Thema des Datenschutzes bieten wir Ihnen daher mit diesem Beitrag einen Überblick über die aktuellen Neuerungen zu Ihrer weiteren Orientierung an.

Seit dem zehnten Juli 2023 können Daten aus der Europäischen Union (EU) wieder ungehindert und sicher in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) transferiert werden. Die EU-Kommission hat den neuen Datenschutzrahmen zwischen der EU und den USA (EU-U.S. Data Privacy Framework) mit einem Angemessenheitsbeschluss angenommen. Darin wird festgestellt, dass die USA verglichen mit der EU ein ausreichendes Schutzniveau für personenbezogene Daten wahren können. Basierend auf dieser Entscheidung können Daten aus dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) rechtssicher und ohne weitere Genehmigungen an Unternehmen in Drittländern übermittelt werden. Das EU-U.S. Data Privacy Framework (DPF) wurde von der Europäischen Kommission, dem U.S. Handelsministerium (engl.: U.S. Department of Commerce), der britischen Regierung und der Schweizer Regierung entwickelt, um den Datenschutz der jeweiligen Länder sicherzustellen. Einzige Voraussetzung für die US-amerikanischen Unternehmen ist die Teilnahme am EU-U.S. Data Privacy Framework.

Vorteile des EU-U.S. Data Privacy Framework auf einen Blick

Das EU-US Data Privacy Framework soll fünf Vorteile mit sich bringen:

  1. Es soll die Daten von europäischen Unternehmen und Privatpersonen, die in die USA übertragen werden, schützen. Besonders wichtig sind die Anforderungen an den Datenschutz, die durch den Europäischen Gerichtshof geprüft werden können.
  2. Es soll sichere und geschützte Datenübertragungen ermöglichen.
  3. Das DPF bietet eine belastungsfähige rechtliche Grundlage zur Handhabung von Daten, die aus der EU in die USA übertragen werden.
  4. Auf dieser Basis soll die digitale Ökonomie und die wirtschaftliche Zusammenarbeit von Unternehmen fördern.
  5. Der kontinuierliche Datenaustausch zwischen der EU und den USA ermöglicht bereits jetzt einen Markt mit über 900 Milliarden Euro Umsatz im Jahr. Dieser soll weiter ausgebaut werden.

Zeitliche Entwicklung des EU-U.S. Data Privacy Framework

Das EU-U.S. Data Privacy Framework ist das dritte Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA. Im Jahr 2000 wurde mit dem Safe-Harbor-Abkommen erstmals Richtlinien und Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zwischen der EU und den USA angenommen. Im Mai 2016 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in der Europäischen Union in Kraft getreten. Da das Safe-Harbor-Abkommendiesen neuen Anforderungen nicht mehr gerecht war, wurde es 2016 nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) durch das Privacy-Shield-1.0-Abkommen ersetzt. Nach einem weiteren Urteil des EuGH, das den Zugang der US-amerikanischen Behörden einschränken sollte, wurde das EU-U.S. Data Privacy Framework mit einem Angemessenheitsentscheid durch die Europäische Kommission zum 10. Juli 2023 offiziell angenommen. Eine ausführliche Timeline der Entwicklung der Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA wird Beispielsweise auf »eRecht24« bereitgestellt. Auch die Ausweitung des Geltungsrahmens des EU-U.S. Data Privacy Framework ist wichtig: Zum einen wird der kommerzielle Sektor durch das DPF reguliert. Zum anderen wird der Zugriff der U.S. Behörden auf personenbezogene Daten deutlich strenger reguliert. Somit sind durch das EU-U.S. Data Privacy Frameworkweitere Sicherheitsmechanismen für den Schutz personenbezogener Daten angenommen worden.

Unterschiede im Datenschutz zwischen der EU und den USA

Der Schutz personenbezogener Daten ist in Deutschland und der Europäischen Union als Teil der Grundrechte verankert. In anderen Ländern ist dies nicht so. In den USA werden Daten als Element des Wirtschaftslebens gehandhabt und durch das dortige Verbraucherschutzrecht geregelt. Die Ansätze der EU und der USA zum Datenschutz unterscheiden sich also grundlegend voneinander (siehe Tabelle 1).

Tabelle 1: Unterschiede im Datenschutz zwischen der EU und den USA

KriteriumDeutschland und EUUSA
RegelungDatenschutz ist allgemein geregelt. Auf Bundesebene durch das Bundesdatenschutzgesetz und auf europäischer Ebene durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).Datenschutz ist nicht allgemein geregelt, sondern branchenspezifisch. Beispielsweise gibt es für die unterschiedliche Gesetze für das Gesundheitswesen und den Finanzsektor.
VerpflichtungUnternehmen der Privatwirtschaft, der öffentliche Dienst und Vereine sind durch den Gesetzgeber an die obengenannten Regelungen gebunden.Unternehmen konnten das Schutzniveau bisher selbst bestimmen – dies ist jetzt durch das EU-U.S. DPF vorgegeben.
SchutzniveauDas Schutzniveau ist durch die obengenannten Gesetze geregelt.
Aufsicht und KontrolleUnternehmen durchlaufen einen Selbstzertifizierungsprozess des US-Wirtschaftsministeriums. Anschließend dürfen Daten aus der EU empfange und verarbeitet werden.International Trade Administration (ITA) und U.S. Department of Commerce (dt: Handelsministerium)
Quelle: https://www.datenschutz.org/usa/

Gerade aufgrund dieser bestehenden Unterschiede ist ein gemeinsames Abkommen zwischen der EU und den USA wichtig, sodass der Datentransfer von der EU in die USA rechtssicher ermöglicht wird und dabei ein entsprechendes Datenschutzniveau eingehalten wird. Zur Qualitätssicherung wird das EU-U.S. DPF bereits ein Jahr nach dem in Kraft treten, Ende 2024, evaluiert.

Beispiel: Verwendung der Videokonferenzsoftware Zoom

Auf der Basis des EU-U.S. Data Privacy Framework ist die Verwendung der Videokonferenzsoftware rechtlich wieder möglich (vorher war dies auch möglich, jedoch auf anderer rechtlicher Grundlage). Wichtig ist hier, dass Zoom Inc. als US-amerikanisches Unternehmen den Selbstzertifizierungsprozess bereits erfolgreich durchlaufen hat. Damit dürfen personenbezogene Daten aus der EU an das Unternehmen in den USA übertragen werden. Ob ein Unternehmen in den USA eine aktive und gültige DPF-Zertifizierung hat, können Sie auf der Website des U.S. Handelsministeriums dataprivacyframework.gov herausfinden.

Dort finden Sie auch eine Liste mit den 2488 bisher zertifizierten Unternehmen (Stand: 01. August 2023), die Sie einsehen können.

Das Inkrafttreten des EU-U.S. Data Privacy Frameworks ermöglicht einen reibungslosen und sicheren Datentransfer zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, was sich positiv auf die digitale Ökonomie und die wirtschaftliche Zusammenarbeit von Unternehmen auswirken wird. Gleichzeitig wird ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleistet, wodurch das Vertrauen in den grenzüberschreitenden Datenverkehr gestärkt wird. Mit dem EU-U.S. Data Privacy Framework wird nicht nur der Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger verbessert, sondern es schafft auch eine solide Grundlage für die Zukunft der Weiterbildungsbranche in Deutschland und Europa. So wird Datenschutz zunehmend zu einem zentralen Element für den Erfolg und das Vertrauen in die digitale Welt der Weiterbildung. 

Weiterführende Informationen

Die Website des U.S. Handelsministeriums zum Data Privacy Framework Program
https://www.dataprivacyframework.gov/s/

Überblicksseite zum Datentransfer zwischen EU und USA
https://commission.europa.eu/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection/eu-us-data-transfers_de

Das Data Privacy Framework zum Download
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_7631

Angemessenheitsbeschluss für den Datenschutzrahmen EU-USA
https://commission.europa.eu/system/files/2023-07/Adequacy%20decision%20EU-US%20Data%20Privacy%20Framework_en.pdf

Fragen und Antworten der Europäischen Kommission zum Datenschutzrahmen EU-USA
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_23_3752

Beispielhafte Timeline zur Entwicklung der unterschiedlichen Dateschutzabkommen
https://www.e-recht24.de/datenschutz/13085-eu-us-data-privacy-framework.html

Hinweis

Dieser Beitrag stellte keine Rechtsberatung dar und hat daher keinerlei rechtliche Gültigkeit. Bitte wenden Sie sich bei rechtlichen Fragen zum Datenschutz an Ihren Rechtsbeistand.

Corona-Soforthilfe zurückzahlen

Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 hat die deutsche Bundesregierung diverse Wirtschaftshilfen für Unternehmen und Soloselbstständige bereitgestellt.

Jetzt steht für viele Unternehmen und Soloselbstständige die Rückzahlung der in Anspruch genommenen Hilfeleistungen an oder ist bereits teilweise erfolgt.

Daher hat der DVWO e.V. in gemeinsamer Arbeit ein FAQ mit dem Ziel erstellt, Ihnen die Orientierung in den Rückzahlungsprozessen zu erleichtern. Diese finden Sie nachstehend als PDF-Download.

Coronahilfen-Update / Fristen / Antragszeitraum verlängert!

Wie wir zu Beginn des laufenden Jahres berichteten gibt es Hilfen u.a. für Einzelselbständige. Die zuvor bekanntgegebenen Antrags-Fristen sind nun teilweise verlängert worden. Hier das Update für Sie:

Die am 19. Januar durch die Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen führen dazu, dass viele Wirtschaftsbereiche auch weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. 

Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Einzelselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen.

Dafür steht die deutlich vereinfachte Überbrückungshilfe III bereit. Anträge für die Überbrückungshilfe II sind noch bis zum 31. Januar 2021 möglich.

Die außerordentlichen Wirtschaftshilfen für November und Dezember können bis zum 30. April 2021 beantragt werden.

Ab Januar wird es auch eine Neustarthilfe für Einzelselbstständige geben. Corona-Pandemie: Diese Hilfen gibt es für Unternehmen und Selbständige (bundesregierung.de)

Kommen Sie gesund durch diese Zeit!

Mit besten Grüßen an Sie

Ihr DVWO Präsidium

Verfasst von: Daniela Heider (VP Wirtschaft & Finanzen)

DVWO-Beteiligung: Digitale Erwachsenenbildung – Qualität und Professionalität

22. DIE-Forum Weiterbildung 2020 & dialog digitalisierung#04

Der DVWO hat bereits die oben genannte Veranstaltung des DIE (Deutsches Institut für Erwachsenenbildung) während der Durchführung aktiv unterstützt. Unter dem nachstehenden Link können Sie sich die Dokumentation und die Aufzeichnungen der einzelnen online Beiträge anschauen: Digitale Qualität & Professionalität

Mit Besten Grüßen an Sie

Joerg-Friedrich Gampper (Präsident, DVWO)