Zum Schutz von Mitarbeitern, Begutachtern und Kunden wollen wir die bisherige Begutachtungspraxis der „Vor-Ort-Begutachtungen“ vorübergehend zum Schutze aller aussetzen.
Da Begutachtungen zur Konformitätsfeststellung in der Regel durch persönliche Inaugenscheinnahme – Dokumentenprüfung und Praxisanteil – erfolgen müssen, können die Begutachtungen nicht immer vollständig auf online-Basis umgestellt werden. Damit könnte eine Dokumentenprüfung online erfolgen; eine Prüfung des Praxisanteils nur bedingt. Voraussetzung dafür ist, dass im Vergleich zur vorherigen Begutachtung keine wesentlichen Änderungen (z.B. neue Räume) stattgefunden haben, denn ansonsten müsste zumindest die Begehung vor Ort stattfinden. In diesem Falle sollte mit der Geschäftsstelle im Einzelfall eine Vorgehensweise besprochen werden.
So bieten wir bis auf Weiteres für alle während 2020 auslaufenden Zertifizierungen eine Verlängerung der Gültigkeit zunächst bis zum 31.12.2020 an.
Zum Beispiel:
Zertifikat endet 31.05.2020 => neu 31.12.2020
Zertifikat endet 31.07.2020 => neu 31.12.2020
Somit kann die Begutachtung (3 Monate vor Ablauf) also im August oder September oder gegebenenfalls auch noch im letzten Quartal 2020 erfolgen.
Da auch Sie die Möglichkeit haben müssen, die Begutachtung „geschützt“ vorzubereiten, stellen wir Ihnen frei, in unserer Geschäftsstelle eine Verlängerung zu beantragen und zugleich einen Termin im Sommer oder Herbst zur Begutachtung mit uns zu vereinbaren.
Diese Option nutzen Sie bitte auch zur Terminvereinbarung, sollten Sie sich für die online-Durchführung per Skype oder ähnliche alternative Möglichkeiten entscheiden.
Sollte die Pandemie länger andauern, werden wir über eine weitere Verlängerung nachdenken oder eine Teilung in Dokumentenprüfung als Basis mit vorab terminlich vereinbarter nachgelagerten Praxisbegutachtung in Erwägung ziehen.
Unsere Gutachter werden wir entsprechend auf das Vorgehen in einer Online-Begutachtung schulen.
Grundlage für unser Vorgehen sind die gesetzlichen Anforderungen, die lokalen behördlichen Auflagen sowie etwaige Bestimmungen von Vertragspartnern oder Programmeignern.
Wir hoffen, mit den angebotenen Lösungen auch Ihren Interessen zu entsprechen und wünschen Ihnen allzeit gute Gesundheit.
Ihr DVWO Präsidium