Wie wir zu Beginn des laufenden Jahres berichteten gibt es Hilfen u.a. für Einzelselbständige. Die zuvor bekanntgegebenen Antrags-Fristen sind nun teilweise verlängert worden. Hier das Update für Sie:
Die am 19. Januar durch die Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen führen dazu, dass viele Wirtschaftsbereiche auch weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen.
Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Einzelselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen.
Dafür steht die deutlich vereinfachte Überbrückungshilfe III bereit. Anträge für die Überbrückungshilfe II sind noch bis zum 31. Januar 2021 möglich.
Die außerordentlichen Wirtschaftshilfen für November und Dezember können bis zum 30. April 2021 beantragt werden.
Ab Januar wird es auch eine Neustarthilfe für Einzelselbstständige geben. Corona-Pandemie: Diese Hilfen gibt es für Unternehmen und Selbständige (bundesregierung.de)
Kommen Sie gesund durch diese Zeit!
Mit besten Grüßen an Sie
Ihr DVWO Präsidium
Verfasst von: Daniela Heider (VP Wirtschaft & Finanzen)