Der Rat der Weiterbildung (KAW) und seine Mitgliedsorganisationen fordern
sichere rechtliche Rahmenbedingungen.
Die Weiterbildung als vierte Säule des deutschen Bildungssystems benötigt in Bezug auf die in ihr tätigen Lehrkräfte dringend Rechtssicherheit sowie angepasste finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen. Die plurale Träger- und Einrichtungslandschaft ist hier auf das Handeln des Gesetzgebers angewiesen.
Hintergrund ist die gesetzlich unklare Abgrenzung zwischen selbständiger und abhängiger Beschäftigung von Lehrkräften in der Erwachsenenbildung. Zuletzt hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) infolge eines Urteils des BSG vom 28.06.2022 (das sogen. „Herrenberg-Urteil“) ihre Kriterien zur Prüfung des Status von Lehrkräften im Antragsverfahren wie auch bei Betriebsprüfungen von Weiterbildungsträgern geändert. In der Folge fürchten viele Träger, Honorarlehrkräfte nicht mehr rechtssicher weiter beschäftigen zu können. Die
Angebotsvielfalt in der Erwachsenen- und Weiterbildung droht dadurch zurückzugehen, so dass Weiterbildungsbedarfe und gesellschaftliche Bildungsaufträge nicht mehr im notwendigen Umfang abgedeckt werden können.
Der Rat der Weiterbildung (KAW) fordert daher:
- Der Bundesgesetzgeber muss Rechtssicherheit im Hinblick darauf schaffen, unter welchen Voraussetzungen Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung als Selbständige beschäftigt werden können. Dies kann nicht durch Rechtsprechung oder Verwaltungshandeln geschehen, denn dies sind jeweils Einzelfallentscheidungen. Es muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.
- Dauer- und Zweckaufgaben, die das Weiterbildungssystem für staatliche Auftraggeber übernimmt, müssen mit adäquaten Rahmenbedingungen ausgestattet werden. Dazu gehören:
- Auskömmliche und verlässliche Finanzierungsstrukturen, damit Lehrkräfte sozial abgesichert sind, egal in welchem Vertragsverhältnis.
- Gesetzliche Regelungen für faire und vergleichbare Arbeitsbedingungen indiesen Bereichen der Weiterbildung.
- Für Lehrkräfte, die nebenberuflich tätig sind und bei denen bereits eine
sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung oder ein anderweitiger z.B. beamtenrechtlicher Versorgungsanspruch vorliegt, muss eine verlässliche gesetzliche Regelung geschaffen werden, die eine Beschäftigung auf Honorarbasis ermöglicht. - Ein zukunftssicheres System ist so zu gestalten, dass die Sozialversicherungsbeiträge von den Beschäftigten und ihren Auftraggebern paritätisch getragen werden. Dies kann ggf. auch in Form einer Pauschalabgabe analog zu der für die Künstlersozialkasse erfolgen, um die Administration zu erleichtern und zugleich die Gleichwertigkeit der
unterschiedlichen Beschäftigungsformen in der Erwachsenen- und Weiterbildung zu gewährleisten. - Die im Rat der Weiterbildung (KAW) zusammengeschlossenen Verbände und Organisationen stehen für einen offenen Dialog zur Weiterentwicklung der sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben für freie Lehrkräfte zur Verfügung.